Fragen und Antworten
Erste Orientierungshilfen für Sie.
Rund um einen Trauerfall, rund um die Planung einer Beerdigung fühlen sich die meisten Menschen verunsichert und stellen sich viele Fragen. Auf einige besonders häufig gestellte Fragen zum Thema Bestattung geben wir Ihnen an dieser Stelle erste Antworten. Weiterführende Informationen und Hilfestellungen, die Ihre ganz konkrete Situation betreffen, geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen Sie uns an: 0 22 23 – 911 970
Allgemeine Fragen
Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Totenschein (auch: Todesbescheinigung). Anschließend rufen Sie uns vom Kentrup Bestattungshaus unter der Nummer 0 22 23 – 911 970 an, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Totenschein einzuholen und den Bestatter zu benachrichtigen. Als bestattungspflichtige Angehörige können Sie den Bestatter anschließend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns von Kentrup Bestattungshaus als Bestatter Ihres Vertrauens angeben.
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Nordrhein-Westfalen, sollte der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschiednahme im Trauerhaus nehmen, besteht meist auch die Möglichkeit, eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Gerne sind wir vom Kentrup Bestattungshaus Ihnen dabei behilflich.
Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen wurde, können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Bei Unfalltod informiert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Krankenhaus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, den Verstorbenen zu sich zu überführen und alle weiteren Schritte vorzunehmen. Und das völlig unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.
Wer ein Bestattungsunternehmen eröffnet, muss keine spezielle Qualifikation vorweisen. Deshalb lohnt es sich, etwas genauer hinzusehen: Um Qualitätsstandards in der Branche zu heben, bietet etwa der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. (BDB) den Ausbildungsgang Geprüfter Bestatter (vormals: Fachgeprüfter Bestatter) sowie eine Weiterqualifizierung zum Funeralmaster an. Seit 2007 gibt es auch den Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft, worauf der Bestattermeister folgen kann. Diese Prüfungen werden vor der Handwerkskammer abgelegt. Ein weiterer Anhaltspunkt für Sie sind das Markenzeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“ und das TÜV-Siegel für zertifiziertes Qualitätsmanagement. Die Qualifikation ist nur ein Anhaltspunkt, zusätzlich können Sie auf der Homepage schauen, welchen Eindruck das Unternehmen persönlich auf Sie macht, welche Philosophie dort gelebt wird und welche Leistungen angeboten werden.
Das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“ ist das Markenzeichen des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V. (BDB). Dieses Gütesiegel wird nur Mitgliedsunternehmen verliehen, die einen Geprüften Bestatter, eine Bestattungsfachkraft oder einen Bestattermeister in verantwortlicher Position haben und die bestimmte fachliche, persönliche und betriebliche Kriterien erfüllen:
„Betriebe mit dem Markenzeichen garantieren, in allen Fragen und Trauerangelegenheiten 24 Stunden ehrlich und verlässlich verfügbar zu sein. Diese Garantie setzt sich auch im praktischen und finanziellen Bereich fort: Transparente, klare und nachvollziehbare Preisgestaltung; Angemessene Räumlichkeiten und eine breite Palette von Trauerwaren; Regelmäßige Weiterbildung und Schulung des Inhabers und Personals; Einsatz moderner technischer Fahrzeuge und Geräte.“
Quelle: www.bestatter.de
Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entscheidungen rund um die Beerdigung, außerdem überführen wir den Verstorbenen, versorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauerdruck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und übernehmen die Organisation der Abschiednahme, Trauerfeier und Beisetzung samt aller Absprachen mit weiteren Dienstleistern.
Die Leistungen vom Kentrup Bestattungshaus im Überblick:
- Ausführliche Beratung inklusive Kostenvoranschlag
- Organisation und Durchführung von Trauerfeiern und Beisetzungen in ganz Deutschland
- In- und Auslandsüberführungen
- Hygienische und kosmetische Versorgung der Verstorbenen
- Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestattungswäsche und Zubehör
- Terminabsprachen mit Kirchen, Friedhöfen und Dienstleistern
- Gestaltung der Trauerfeier inklusive Blumen, Dekoration und Musik
- Vermittlung von kirchlichen und weltlichen Trauerrednern sowie von Floristen und Musikern
- Organisation des Trauerkaffees
- Vermittlung von Steinmetzen und Grabpflegediensten
- Gestaltung und Druck von individuellen Trauerkarten, Traueranzeigen und Danksagungen
- Beurkundung des Sterbefalls und sämtliche Behördengänge
- An- und Abmeldungen bei Versicherungen, Rententrägern, Ämtern und Dienstleistern
- Hilfe bei der Beschaffung sämtlicher Dokumente
- Antrag auf Rentenvorschusszahlung und Hinterbliebenenrente
- Anträge für Versicherungsleistungen
- Umfassende Beratung zur Bestattungsvorsorge
- Abschluss von Treuhandverträgen zur Vorsorgefinanzierung
Ab wann Ihr verstorbener Angehöriger beerdigt oder eingeäschert werden darf und bis wann dies geschehen sollte, ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Bei uns in Nordrhein-Westfalen kann die Bestattung frühestens 24 Stunden und spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes erfolgen. Für die Urnenbeisetzung nach einer Feuerbestattung gilt eine Frist von 6 Wochen nach der Einäscherung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.
Fragen zum Verstorbenen
Ja, in der Regel ist es vollkommen ungefährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn der Verstorbene vor seinem Tod eine gefährliche, ansteckende Krankheit hatte, sodass Sie bereits zu Lebzeiten keinen direkten Kontakt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behandelnden Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Leichengift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichengift“ werden fälschlicherweise die Ptomaine bezeichnet, die bei einsetzender Verwesung freigesetzt werden. Sie sind verantwortlich für den Leichengeruch, der bei einigen Verstorbenen auftritt, haben jedoch keine gesundheitsgefährdende Wirkung.
Wenn Sie dem Verstorbenen auf diese Weise einen letzten Dienst erweisen möchten, können Sie den Sarg gemeinsam mit Verwandten oder Freunden gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauerhalle zum Bestattungsfahrzeug oder auf dem Friedhof vom Bestattungsfahrzeug zum Grab. Bei einer Feuerbestattung dürfen Sie natürlich auch die Urne selbst zum Grab tragen.
Mit Techniken der Thanatopraxie, auch „Modern Embalming“ oder „Einbalsamierung“ genannt, ist es möglich, den Körper eines Verstorbenen zu konservieren, wenn er über einen längeren Zeitraum aufgebahrt werden soll oder sich die Beerdigung zum Beispiel aufgrund einer Überführung ins Ausland verzögert. Durch eine thanatopraktische Versorgung kann außerdem das natürliche Erscheinungsbild des Verstorbenen wiederhergestellt werden, etwa wenn der Körper von langer Krankheit oder schweren Verletzungen gezeichnet ist.
Thanatopraxie schenkt den Hinterbliebenen mehr Zeit zum Loslassen. Sie können sich zum Beispiel über den üblichen Zeitraum hinaus ganz in Ruhe von dem Verstorbenen verabschieden. Durch die Wiederherstellung seines natürlichen Erscheinungsbildes können die Angehörigen ihn in guter Erinnerung behalten. Darüber hinaus kann die Thanatopraxie helfen, den Verlust anzunehmen und den Tod zu akzeptieren. Was gerade dann wichtig ist, wenn ein Mensch plötzlich, beispielsweise durch einen Unfall, aus dem Leben gerissen wurde. So ist Thanatopraxie auch ein wichtiger Schritt in der Trauerverarbeitung. Zudem ist Thanatopraxie die Voraussetzung für eine Auslandsüberführung im Flugzeug.
Ja, ob aus persönlichen oder religiösen Gründen der Wunsch besteht, dass eine Verstorbene von einer Frau für die letzte Reise vorbereitet wird – es ist uns ein Anliegen, diesem Wunsch nachzukommen.
Fragen zu den Bestattungsarten
Grundsätzlich gibt es nur zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung im Sarg und die Feuerbestattung, bei der der Verstorbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschließend die Beisetzung der Asche stattfindet. Während die Beerdigung im Sarg nur auf kirchlichen oder städtischen Friedhöfen stattfinden kann, gibt es für Urnenbeisetzungen beziehungsweise das Verstreuen der Asche weitere Möglichkeiten. Die bekannteste ist die Seebestattung in bestimmten Bestattungsgebieten der Nordsee, Ostsee oder einem der Weltmeere. Darüber hinaus zählen die Baumbestattung oder Waldbestattung in einem Bestattungswald zu beliebten Beisetzungsformen.
Einige unserer Nachbarländer bieten weitere Beisetzungsmöglichkeiten wie etwa das Verstreuen der Asche in Flüssen, auf einer Alm oder aus einem Heißluftballon heraus. Sonderfälle sind die Diamantbestattung und die Weltraumbestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die verbleibende Asche wird nach Ihren Vorstellungen beigesetzt. Wir vom Kentrup Bestattungshaus beraten Sie gerne näher.
Welche Grabarten an einem Ort oder auf einem Friedhof angelegt werden, entscheidet immer der jeweilige Friedhofsträger. Klassische Grabarten sind das Wahlgrab und das Reihengrab. Auch Rasengräber mit oder ohne Namensnennung (auch: anonyme Beisetzung) werden häufig angeboten. Ob es darüber hinaus Partnergräber, gärtnerisch gepflegte Themenanlagen, Baumbestattungen oder weitere Grabarten gibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Beschaffenheit des Friedhofs spielen die Nachfrage durch die Bevölkerung und uns Bestatter sowie das Zusammenspiel von Friedhofsträgern, örtlichen Friedhofsgärtnern und Steinmetzen eine Rolle.
Die Ruhezeit ist die Mindestnutzungsdauer einer Grabstelle. Nach Ablauf der Ruhezeit werden Reihengräber eingeebnet und neu belegt. Bei Wahlgräbern kann die Nutzungsdauer über die Ruhezeit hinaus verlängert werden. Dass die Ruhezeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit zusammen. So muss die Ruhezeit so bemessen sein, dass Sarg und Leichnam vollständig vergehen können. Die Ruhefristen sind in den Friedhofssatzungen der Gemeinden festgelegt und liegen in unserer Gegend zwischen ca. 15 und 30 Jahren.
Bei der Einäscherung wird der Verstorbene in einen Sarg gebettet und auf einer speziellen Vorrichtung in den etwa 1100 °C heißen Ofen gefahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Temperaturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Kremation hängt vom Ofen und von der körperlichen Statur des Verstorbenen ab, üblich sind etwa 2 Stunden. Ein kleiner Schamottstein mit einer eingravierten Identifikationsnummer wird zum Verstorbenen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Nummer lässt sich die Asche anschließend eindeutig zuordnen. Knochenreste werden nach der Einäscherung zerkleinert, zuvor werden ggf. künstliche Gelenke entfernt. Ein Mitarbeiter des Krematoriums füllt die Asche sowie mögliches Zahngold oder Edelmetalle von Körperschmuck in eine Aschekapsel und übergibt sie dem verantwortlichen Bestatter. Für die Beisetzung wird die Kapsel in der Regel in eine Schmuckurne Ihrer Wahl eingesetzt.
Einige Krematorien bieten in der Tat die Einäscherung zu einem Wunschtermin an, sodass Sie zu der Zeit vor Ort oder zumindest in Gedanken bei dem Verstorbenen sein können. Gerne geben wir vom Kentrup Bestattungshaus Ihren Wunschtermin an das Krematorium weiter.
Ob und in welcher Form Sie bei der Einäscherung dabei sein können, hängt vom jeweiligen Krematorium ab. Es gibt Krematorien mit einer Trauerhalle oder einem Andachtsraum, von wo aus die Angehörigen der Übergabe des Sarges an das Feuer beiwohnen können. Diese Zeremonie kann auch je nach Krematorium mit einer Andacht und von Musik begleitet werden.
Ein Sarg wird bei der Feuerbestattung aus Achtung vor dem Verstorbenen und aus hygienischen Gründen verwendet. Ein weiterer wesentlicher Grund ist, dass der Leichnam ohne Sarg nicht vollständig verbrennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Temperatur im Ofen selbst entzündet hat.
Nein, denn jeder Leichnam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschließend sofort in eine Aschenkapsel gefüllt und versiegelt. Vor der Einäscherung wird außerdem ein Schamottstein mit einer eingravierten Identifikationsnummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuerfesten, gekennzeichneten Steins kann die Asche eindeutig zugeordnet werden.
In Deutschland darf die Asche des Verstorbenen grundsätzlich nicht an die Angehörigen übergeben werden. Sie ist auf einem Friedhof beziehungsweise in dafür vorgesehenen Wald- oder Meeresgebieten beizusetzen. Bei uns in Nordrhein-Westfalen darf die Urne auch von den Angehörigen zum Beisetzungsort gebracht werden. Im Land Bremen darf die Asche von Personen, deren Hauptwohnsitz bei ihrem Tod in diesem Bundesland gemeldet war, unter bestimmten Umständen auf einem Privatgrundstück beigesetzt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.
Ja, viele Krematorien können besichtigt werden. Die Rahmenbedingungen sind unterschiedlich. Einige Bereiche sind gegebenenfalls nur in Begleitung eines Bestatters oder eines Mitarbeiters des Krematoriums zugänglich, andere gar nicht. Einige Krematorien veranstalten regelmäßig einen Tag der offenen Tür, bei dem interessierte Besucher an Führungen und Informationsveranstaltungen teilnehmen können.
Das Wort Kolumbarium (oder: Columbarium) kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Taubenschlag. Es handelt sich um Wände oder Stelen mit Nischen zur Beisetzung von Urnen, die auf einem Friedhof, in einer Kirche oder in einem Mausoleum stehen. In der Regel sind die Nischen mit einer Tafel oder einer Glasscheibe verschlossen, worauf Name und Lebensdaten genannt sind.
Vor der Seebestattung steht zunächst die Einäscherung des Verstorbenen. Die Asche wird in eine wasserlösliche Seeurne gefüllt und in einem der hierfür vorgesehenen Areale der Nordsee, Ostsee oder in einem anderen Weltmeer der See übergeben. Die Angehörigen können der Seebestattung beiwohnen. Unabhängig davon kann bereits vor der Seebestattung eine Trauerfeier stattfinden. Die genauen Koordinaten der Beisetzungsstelle werden in eine Seekarte eingetragen, die den Angehörigen übergeben wird.
Ja, die Hinterbliebenen können bei der Seebestattung dabei sein und der Übergabe der Urne an die See beiwohnen. Wie viele Personen mit an Bord gehen können, ist unterschiedlich. Wenn Sie sich für eine Seebestattung interessieren, geben wir von Kentrup Bestattungshaus Ihnen gerne weitere Informationen zu den Möglichkeiten im von Ihnen gewünschten Seegebiet. Nach der Seebestattung erhalten Sie als Angehörige eine Karte mit den genauen Koordinaten der Beisetzung. So können Sie den Beisetzungsort jederzeit aufsuchen. Die Reedereien bieten in der Regel auch Gedenkfahrten dorthin an.
Als Naturbestattungen werden Beisetzungsformen außerhalb traditioneller Friedhöfe bezeichnet. In Deutschland ist das zumeist die Beisetzung in einem Bestattungswald oder die Seebestattung. In anderen Ländern, allen voran in der Schweiz und in den Niederlanden, gibt es außerdem die Möglichkeit, die Asche in der Natur zu verstreuen, etwa auf speziellen Almwiesen oder in Flüssen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie sich für eine solche Beisetzungsform interessieren.
Fragen zum individuellen Abschied
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Nordrhein-Westfalen, dürfen Sie einen Verstorbenen Angehörigen bis zu 36 Stunden zu Hause behalten und können ihn dort zur Abschiednahme aufbahren. Beachten Sie dabei, dass es in dem entsprechenden Zimmer nicht zu warm ist und decken Sie den Toten am besten nur mit einem Laken zu. Gerne können Sie auch uns von Kentrup Bestattungshaus anrufen, damit wir Ihnen weitere Tipps geben oder Ihnen helfen, den Verstorbenen aufzubahren.
Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Verstorbenen in der eigenen Kleidung in den Sarg zu betten. Es kann auch bei der Abschiednahme hilfreich sein, wenn Sie Ihrem Angehörigen so gegenübertreten können, wie Sie ihn zu Lebzeiten kannten. Ist eine Feuerbestattung geplant, müssen die Kleidung und Sargbeigaben jedoch aus natürlichen Materialien bestehen, wie etwa Baumwolle, Leinen, Wolle, Seide oder Maisstärke.
Die Möglichkeiten, sich als Hinterbliebene in die Bestattung einzubringen, sind vielfältig. Zunächst einmal besprechen wir dafür Ihre persönlichen Wünsche, die wir für Sie umsetzen können, aber natürlich dürfen Sie auch selbst aktiv werden: Angehörige können beim Waschen und Einkleiden des Verstorbenen helfen, Geschenke mit in den Sarg legen, Sarg oder Urne gestalten und die Dekoration für die Trauerfeier selbst entwerfen. Hinterbliebene können bei der Trauerfeier sprechen oder musizieren und den Sarg oder die Urne zum Grab tragen. Wie Sie sich im konkreten Fall in die Gestaltung der Bestattung einbringen können und möchten, ist beim Kentrup Bestattungshaus immer auch Thema des Trauergesprächs. Sprechen Sie mit uns einfach über Ihre Vorstellungen.
Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Anbietern, die Särge und Urnen in allen erdenklichen Formen, Farben und Materialien anbieten – und doch kann aus ganz unterschiedlichen Gründen der Wunsch entstehen, Sarg oder Urne selbst zu gestalten. Sie können einen Sarg oder eine Urne aus unserem entstehen nehmen und dann bemalen oder Familie und Freunde bitten, darauf liebevolle Grußbotschaften zu verfassen. Sie können aber auch so weit gehen, einen Sarg selbst zu schreinern. Sprechen Sie uns gerne an, damit wir Sie über eventuelle Vorschriften informieren.
Auch wenn Sie eine Urne selbst fertigen möchten, sprechen Sie uns gerne frühzeitig an. Wir nennen Ihnen dann die Maße der Aschekapsel, die wir aus dem Krematorium erhalten und die in die Urne hineinpassen muss. Bei Seebestattungen und in einigen Bestattungswäldern gelten außerdem bestimmte Materialvorschriften.
Ja, legen Sie gerne einen Brief, das Lieblingsbuch des Verstorbenen, ein von den Kindern gemaltes Bild, einen Teddy oder etwas anderes mit in den Sarg. Einige Urnenmodelle haben auch ein kleines Fach im Deckel, in das Sie eine Grabbeigabe legen können.
Zum Trauerdruck gehören Anzeigen, die in der Tagespresse geschaltet werden, Trauerbriefe, Einladungen zum Trauerkaffee und Danksagungen, die Sie persönlich verschicken, und Sterbebildchen, die bei der Trauerfeier ausgelegt oder verteilt werden. Welche Formen des Trauerdrucks Sie nutzen möchten, entscheiden Sie. Gerne geben wir vom Kentrup Bestattungshaus Ihnen Anregungen und übernehmen die Umsetzung.
Früher gab es gerade bei der Traueranzeige in der Tagespresse zahlreiche Konventionen. Inzwischen wird es jedoch immer beliebter, auch eigene Text- und Bildideen oder Gestaltungsvorschläge einzubringen. Allein bezüglich des Formats, sind wir an die Vorgaben der örtlichen Zeitungen gebunden. Bei der Gestaltung von Trauerdruck, den Sie persönlich verschicken, haben Sie natürlich vollkommen freie Hand.
Ein Online-Gedenkportal bietet Ihnen die Möglichkeit, den Verstorbenen auf vielfältige Weise zu ehren und gemeinsam mit Angehörigen, Freunden und Bekannten Erinnerungen zu teilen. Kentrup Bestattungshaus richtet für Ihren verstorbenen Angehörigen kostenfrei eine persönliche Gedenkseite ein. Hier können Sie und alle Menschen, die mit Ihnen trauern, zu jeder Zeit und von überall auf der Welt Kerzen entzünden und Worte des Gedenkens hinterlassen oder Fotos aus dem gemeinsamen Leben teilen. Außerdem können wir hier auch noch einmal die Traueranzeige veröffentlichen. Darüber hinaus können die Beerdigungsgäste in unserem Online-Gedenkportal Blumen direkt zur Trauerfeier oder Beisetzung bestellen.
Fragen zu den Bestattungskosten
Wie viel eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die persönlichen Vorstellungen des Verstorbenen und der Angehörigen spielen eine entscheidende Rolle. Wir vom Kentrup Bestattungshaus nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstellungen zu sprechen, beraten Sie ausführlich und erstellen Ihnen dann eine detaillierte Kostenaufstellung. Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:
- Unsere Bestattungsleistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne
- Kommunale und kirchliche Gebühren (z. B. Kosten für die Grabstelle und die Ausstellung der Sterbeurkunde)
- Auslagen für weitere Dienstleister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Urnenreihengrab preiswerter ist als ein Erdreihengrab. Dennoch sollten Sie die Entscheidung für eine Feuerbestattung nicht allein von den Kosten abhängig machen, da es auch für eine Erdbestattung preisgünstige Varianten gibt. Berücksichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuerbestattung Gebühren für die zweite Leichenschau durch den Amtsarzt sowie Kosten für die Einäscherung anfallen. Zudem werden bei der Feuerbestattung ein Sarg und eine Urne benötigt.
Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. Und das sind in der Rangfolge der Ehegatte, der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die Großeltern oder die volljährigen Enkelkinder. Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes haben, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem festgelegten Satz die kostengünstigste Beerdigung durchgeführt.
Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen nicht sofort vollständig aufbringen können, ermöglichen wir von Kentrup Bestattungshaus Ihnen gerne eine Ratenzahlung. Darüber hinaus können wir natürlich auch gemeinsam mit Ihnen schauen, wo Sie gegebenenfalls Geld bei der Beerdigung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kostengründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würdevolle Trauerfeier verzichten müssen.
Sind Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.
Fragen zur Trauer
Jedes Kind reagiert anders, aber grundsätzlich empfehlen wir vom Kentrup Bestattungshaus, Kinder mit zur Beerdigung zu bringen. Auch wenn sie nicht alles verstehen, möglicherweise überfordert sind oder sich vielleicht sogar zwischendurch langweilen – sich in der Zeit der Trauer ausgegrenzt zu fühlen, würde in jedem Fall schwerer wiegen. Denn das, was wir nicht kennen und nicht verstehen, macht den Großen wie den Kleinen häufig Angst. Bedenken Sie auch: Der Abschied ist ein einmaliger unwiederbringlicher Moment und ein wichtiger Schritt in der Trauerverarbeitung, der helfen kann, den Verlust zu akzeptieren. In unser langjährigen Arbeit als Bestatter haben wir gelernt, dass die Erwachsenen gerade im Umgang mit dem Tod noch viel von Kindern lernen können. Sie gehen oftmals ganz natürlich mit dem Tod um und begreifen ihn als etwas, was zum Leben eben dazugehört und irgendwann eintritt.
Was ein Kind nach dem Tod eines Angehörigen oder einer nahestehenden Person braucht, hängt unter anderem vom Alter und von den Todesumständen ab. Grundsätzlich haben Kinder – wie in allen Lebenslagen – viele Fragen. Lassen Sie diese Fragen zu und ermuntern Sie auch dazu, Fragen zu stellen. Zeigen Sie Ihre eigene Trauer, damit das Kind sich in dieser schwierigen Situation nicht ausgeschlossen fühlt. Gerne können Sie Ihr Kind auch mit zu uns ins Bestattungshaus bringen.
Fragen zur Bestattungsvorsorge
Wenn Sie besondere Wünsche für die eigene Bestattung haben, sollten Sie grundsätzlich frühzeitig mit Ihren Angehörigen darüber reden. Zudem empfiehlt sich eine Bestattungsvorsorge. Mit Ihrem persönlichen Vorsorgeberater beim Kentrup Bestattungshaus können Sie Ihre Ideen zu Abschiednahme und Beerdigung besprechen und dann sämtliche Details vertraglich mit ihm festlegen. Wir werden dann später bei Ihrer Bestattung alles nach Ihren Wünschen ausführen. Gerade bei ganz persönlichen Wünschen ist eine Bestattungsvorsorge ratsam, damit es unter den Hinterbliebenen nicht zu Unstimmigkeiten kommt, welche Form der Verabschiedung Ihnen am ehesten gerecht wird.
In einer Bestattungsvorsorge legen Sie vertraglich die Rahmenbedingungen und die Details für die eigene Trauerfeier und Beisetzung fest. So entscheiden Sie mit Ihrer Bestattungsvorsorge darüber, ob Sie eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung wünschen, an welchem Ort Sie beigesetzt werden möchten, wie Sarg oder Urne beschaffen sein sollen oder welche Musik bei der Trauerfeier gespielt werden soll. Durch Ihre Bestattungsvorsorge wissen Sie, dass später Ihren persönlichen Wünschen entsprochen wird. Zugleich entlasten Sie Ihre Familie, die nun nicht mehr so viele Entscheidungen treffen muss. Eine Bestattungsvorsorge entlastet Ihre Familie aber nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Über eine Sterbegeldversicherung oder ein zweckgebundenes Treuhandkonto kann die Finanzierung der Bestattung vorab gesichert werden.
Selbstverständlich beraten wir vom Kentrup Bestattungshaus Sie kostenlos und unverbindlich zum Thema Bestattungsvorsorge. Unser Tipp: Sofern Sie Familie haben, ist es sinnvoll, diese vorab einzuweihen oder gleich zur Beratung mitzubringen.
Für eine finanzielle Absicherung der eigenen Bestattung gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten – eine Sterbegeldversicherung oder ein zweckgebundenes Treuhandkonto. Beides kann, in Verbindung mit einem Vorsorgevertrag für eine Bestattung in einem angemessenen Kostenrahmen, nicht von Dritten angetastet werden. Ihre Beerdigung bleibt also auch dann finanziell abgesichert, wenn Sie Sozialleistungen beziehen sollten.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, seine Bestattungswünsche finanziell im Rahmen der Bestattungsvorsorge abzusichern, denn das hierbei zurückgelegte Geld ist für Ihre spätere Bestattung zweckgebunden und sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozialamt. Darüber hinaus schützen Sie durch die finanzielle Bestattungsvorsorge Ihre Angehörigen vor den Kosten der Beerdigung und können sicher gehen, dass Ihre Wünsche rund um die eigene Beerdigung später auch garantiert umgesetzt werden. Schließlich sind die Kosten für eine Bestattung nicht unerheblich. Der Preis setzt sich zusammen aus den Kosten für unsere Arbeit als Bestatter, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Einäscherung – für das Krematorium. Hinzu kommen die Kosten für den Steinmetz, die Grabpflege, den Trauerdruck, den Blumenschmuck sowie für die Bewirtung nach der Trauerfeier. Da kommt einiges für die Hinterbliebenen zusammen. Die tatsächliche Höhe der Bestattungskosten richtet sich dabei nach Ihren persönlichen Wünschen für die Ausgestaltung der Trauerfeier und Beerdigung.
Neben der Bestattungsvorsorge sollten Sie auch darüber nachdenken, Ihren letzten Willen festzulegen und Ihre Patientenrechte zu regeln. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat auf seiner Website ein barrierefreies Portal eingerichtet, auf dem Sie ausführliche Informationen zum Thema Patientenrechte aber auch zu Testament, Erbrecht & Co. finden.